Allgemeine Geschäftsbedingungen 

für den Online Shop der Firma 

Lehre Landtechnik GmbH
Isleshauser Straße 15 
72221 Haiterbach, Unterschwandorf 

nachfolgend Lehre Landtechnik GmbH genannt. 

§ 1 Geltungsbereich 

Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen Lehre Landtechnik GmbH und dem Kunden schriftlich vereinbart worden sind. 

§ 2 Vertragspartner 

Verbraucher im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesem eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. 

Unternehmer im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juris-tische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbezie-hung getreten wird, und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. 

Kunde im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. 

§ 3 Angebot und Vertragsschluss 

Die Produktdarstellung im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Die Produktbilder sind nur Beispielbilder und begründen keinen Anspruch auf eine vollständige Übereinstimmung mit den Produkten. Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bleiben hiervon unberührt. 

Durch Anklicken des Buttons „Jetzt kaufen“ gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Ware ab. Der Kaufvertrag kommt mit der Auslieferungsbestätigung oder Lieferung der Ware seitens Lehre Landtechnik GmbH zustande. Abgesehen von Bestellung und Bestätigung existiert kein weiterer Vertragstext.

Erfolgt binnen einer Frist von zwei Wochen keine Auslieferungsbestätigung oder Lieferung, ist der Kunde nicht mehr an seine Bestellung gebunden. Sollte durch Lehre Landtechnik GmbH bei dem jeweiligen Artikel eine entsprechende Lieferzeitangabe abgegeben werden, kann sich die Zweiwochenfrist auf vier Wochen verlängern. 

Ergeben sich nach der Auftragsbestätigung Preiserhöhungen, hat der Kunde ein sofortiges Rücktrittsrecht. Etwaige Irrtümer, Druckfehler, technische Änderungen oder Preisänderungen behält sich Lehre Landtechnik GmbH ausdrücklich vor. Ergeben sich nach Vertragsschluss Änderungen in Bezug auf das bestellte Produkt, den Preis oder die Lieferzeit, wird Lehre Landtechnik GmbH hierüber den Kunden umgehend informieren. Im Falle der nachträglichen Änderung stehen dem Kunden seine gesetzlichen Rechte zu. Bietet Lehre Landtechnik GmbH dem Kunden die Bestellung zu den geänderten Bedingungen an und nimmt dieser die Bestellung zu diesen geänderten Bedingungen an, kommt der Vertrag zu den geänderten Bedingungen zustande. 

§ 4 Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung 

Ist der Kunde ein Verbraucher, so kann er seine Vertragserklärung widerrufen. In diesem Fall gelten die Bedingungen der Widerrufsbelehrung. 

§ 5 Preise und Versandkosten 

Die Preise werden in EUR inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer ohne Skonto und sonstige Nachlässe ausgewiesen. Es gelten die jeweiligen Preise zum Zeitpunkt der Bestellung, sofern keine nachträgliche Vertragsänderung nach § 3 vorliegt. Die Lieferung erfolgt gegen eine Verpackungs- und Versandkostenpauschale, deren genauer Betrag bei jeder Ware gesondert ausgezeichnet ist. Die Versandkosten verstehen sich inkl. MwSt. 

§ 6 Lieferung und Liefertermin 

Die Ware wird 1-5 Werktage nach Zahlungseingang seitens Lehre Landtechnik GmbH versandt. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden mitgeteilte Adresse. 

Ein Schadensersatzanspruch des Kunden bei verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen, soweit bei Lehre Landtechnik GmbH kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von Lehre Landtechnik GmbH nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, erfolgt automatisch eine angemessene Fristverlängerung. 

Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus anderen als den oben genannten Gründen ist der Kunde berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren erfolglosem Ablauf hinsichtlich der entsprechenden Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurückzutreten. 

§ 7 Gefahrübergang 

Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Warenübergabe an den Verbraucher auf den Verbraucher über. 

Falls der Kunde ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt, auf den Unternehmer über. 

§ 8 Zahlung 

Zahlungen erfolgen per Voresse, Kreditkarte oder Paypal. Mit Aktualisierung der Internet-Seiten werden alle früheren Preise und sonstige Angaben über die Bestellware ungültig. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung der Internet-Seiten. 

§ 9 Eigentumsvorbehalt 

Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises behält sich Lehre Landtechnik GmbH das Eigentum an dem Kaufgegenstand vor. 

Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen der Lehre Landtechnik GmbH gegen den Kunden aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zu-stehenden Forderungen. 

Auf Verlangen des Kunden ist Lehre Landtechnik GmbH zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Kunde sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehenden Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. 

Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, dürfen die Kaufgegenstände nicht durch den Kunden verpfändet, sicherheitshalber übereignet oder mit sonstigen Rechten belastet werden. 

§ 10 Gewährleistung

I. Beim Verkauf neuer Ware gilt:

1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes.

Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 1, Satz 2 gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt:

Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.

Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Nr. 2 dieses Absatzes entsprechend.

4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

 

II. Beim Verkauf gebrauchter Ware gilt:

Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche. Im Übrigen gilt Absatz I Nr.2 bis 4 entsprechend.

 

III. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Verkäufer aufgrund Gesetzes zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere laut Herstellervorgaben. 

Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher, obliegt ihm im Falle eines Sach-mangels das Wahlrecht, ob die Nacherfüllung durch die Beseitigung des Mangels oder durch die Lieferung einer mangelfreien Sache erfolgen soll. Andernfalls obliegt das Wahlrecht Lehre Landtechnik GmbH. 

Sollte die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden sein, hat Lehre Landtechnik GmbH das Recht, diese zu verweigern. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Lehre Landtechnik GmbH über. 

§ 11 Haftung 

Sonstige Ansprüche des Kunden, die nicht in § 10 „Gewährleistung“ geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist. Hierfür gelten die Regelungen in § 10 „Gewährleistung“ Absatz I, Nr. 3 und 4 entsprechend. 

§ 12 Datenschutz 

Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert. Die vom Kunden erhobenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung und Ausführung zum Zwecke der Vertragserfüllung genutzt und gespeichert. Alle persönlichen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft und auf Löschung seiner von der Lehre Landtechnik GmbH gespeicherten Daten. Sein Begehren auf Löschung hat der Kunde entweder per E-Mail zu richten an info@lehreshop.de oder per Post zu richten an Lehre Landtechnik GmbH, Iselshauser Str. 15 in 72221 Haiterbach, Unterschwandorf.

§ 13 Wirksamkeit 

Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGB nach sich. Vielmehr wird die unwirksame Regelung durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt. 

§ 14 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffent-lichrechtlichen Sondervermögen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsbeziehung sich ergebenen Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Scheck- und Wechselklagen, der Geschäftsitz der Lehre Landtechnik GmbH, vereinbart. 

Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. 

Im Übrigen gilt bei Ansprüchen der Lehre Landtechnik GmbH gegenüber dem Kunden dessen Wohnsitz als Gerichtsstand. 

Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Es gilt deutsches Recht. 

§ 15 Verbraucherinformation

Verbraucherinformation gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013:

Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen  unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/  eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung.

Unsere E-Mailadresse lautet: info@lehre.gmbh 

 

Hinweis 

Der Verkäufer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.